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   BFH, 29.04.1976 - IV R 156/73   

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https://dejure.org/1976,876
BFH, 29.04.1976 - IV R 156/73 (https://dejure.org/1976,876)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1976 - IV R 156/73 (https://dejure.org/1976,876)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1976 - IV R 156/73 (https://dejure.org/1976,876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Unverheirateter - Anmietung einer weiteren Wohnung am Beschäftigungsort - Betriebsausgaben - Aufwendungen für Wohnung - Wochenendheimfahrten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 5, § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 51
  • NJW 1976, 1960 (Ls.)
  • DB 1976, 1703
  • BStBl II 1976, 558
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.11.1971 - VI R 132/69

    Lediger - Versetzung - Abordnung - Anderer Beschäftigungsort - Annahme eines

    Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 156/73
    Das FG führte unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 19. November 1971 VI R 132/69 (BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155) und vom 9. November 1971 VI R 285/70 (BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148) aus, die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung i. S. der §§ 4 Abs. 5 Satz 3, 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG seien nicht gegeben, da die Klägerin als Ledige nicht zwei Haushalte gleichzeitig führen könne.

    Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG können Aufwendungen, die einem ledigen Arbeitnehmer durch eine vorübergehende Beschäftigung an einem anderen Ort als dem Wohnort entstehen, auch dann Werbungskosten sein, wenn ein doppelter Haushalt nicht geführt wird (Urteile vom 16. November 1971 VI R 347/69, BFHE 103, 520, BStBl II 1972, 152 und VI R 132/69).

  • BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

    Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 156/73
    Das FG führte unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 19. November 1971 VI R 132/69 (BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155) und vom 9. November 1971 VI R 285/70 (BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148) aus, die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung i. S. der §§ 4 Abs. 5 Satz 3, 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG seien nicht gegeben, da die Klägerin als Ledige nicht zwei Haushalte gleichzeitig führen könne.
  • BFH, 16.11.1971 - VI R 347/69

    Mehraufwendungen für Verpflegung - Vorübergehende Beschäftigung - Auswärtigen

    Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 156/73
    Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG können Aufwendungen, die einem ledigen Arbeitnehmer durch eine vorübergehende Beschäftigung an einem anderen Ort als dem Wohnort entstehen, auch dann Werbungskosten sein, wenn ein doppelter Haushalt nicht geführt wird (Urteile vom 16. November 1971 VI R 347/69, BFHE 103, 520, BStBl II 1972, 152 und VI R 132/69).
  • BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

    Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 156/73
    In einem solchen Falle ruht der verlassene Haushalt in der Zeit, in der sich der Ledige am Beschäftigungsort aufhält, Der BFH hat daher bei einem Unverheirateten die Möglichkeit einer doppelten Haushaltsführung nur dann anerkannt, wenn der ledige Steuerpflichtige in einem außerhalb des Beschäftigungsortes befindlichen Haushalt einen von ihm finanziell abhängigen Angehörigen aufgenommen hat, da in einem solchen Fall auch während seiner Abwesenheit in der Wohnung hauswirtschaftliches Leben herrscht (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).
  • BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85

    Zum Begriff des eigenen Hausstandes bei doppelter Haushaltsführung nach § 9 Abs.

    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit Aufwendungen, die ihnen aus Gründen doppelter Haushaltsführung entstehen, bei betrieblicher Veranlassung unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG absetzen dürfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. April 1976 IV R 156/73, BFHE 119, 51, BStBl II 1976, 558).
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